Heilpraktiker

meine Leistungen als Heilpraktiker

Gleichzeitig Zahnarzt und Heilpraktiker sein, geht das, und wozu ist das gut?

Als normaler Zahnarzt darf ich nur die Zahnheilkunde ausüben. Ein Beispiel:
Hat mein Patient nach dem Zahnziehen eine gestörte Wundheilung, dann muss und darf ich die behandeln. Merke ich als ganzheitlich fragender Zahnarzt, dass mein Patient gleichzeitig eine Verstopfung hat, dann darf ich ihn nur aufklären, dass ich da einen Zusammenhang sehe. Behandeln darf ich die Verstopfung als Zahnarzt nicht. Weil ich aber auch die staatliche Prüfung und Zulassung als Heilpraktiker habe, muss ich den Patienten nicht zu einem anderen Behandler schicken. Damit bleibt die Therapie in einer Hand. Kein neuer Termin, keine Wartezeit, keine neue Befunderhebung.

So wie jeder Facharzt hat auch jeder Heilpraktiker seine besonderen Schwerpunkte und Erfahrungen. Meine Besonderheiten sind:
Weil ich auch Heilpraktiker bin, kenne ich einiges aus der Allgemeinmedizin besser als der durchschnittliche Nur-Zahnarzt. Und weil ich auch Zahnarzt bin, kenne ich die Verbindungen zur Zahnmedizin besser als der durchschnittliche Nur-Heilpraktiker.

Als Heilpraktiker biete ich Ihnen folgende Leistungen an:

Neuraltherapie, z. B. zum Entstören von Narben

Akupunktur, z. B. bei Sinusitis (Kieferhöhlenentzündung)

Symbioselenkung, z. B. bei Infektanfälligkeit

Kinesiologie, z. B. um die Verträglichkeit von Materialien und Werkstoffen oder Lebensmitteln zu bestimmen oder heimliche Entzündungsherde zu entdecken

Softlaser-Bestrahlungen, z. B. bei gestörter Wundheilung

Ernährungsberatung, z. B. bei Übersäuerung

Psychokinesiologie für ein besseres seelisches Gleichgewicht

Geopathie, z. B. bei chronischen Erkrankungen

Beratung zu Ihrem Biorhythmus, z. B vor Operationen, wichtigen sportlichen Herausforderungen

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