Homöopathie

Homöopathie

Was will Homöopathie?

Die herkömmliche Medizin, im Gegensatz zur Homöopathie, wird Allopathie genannt, weil sie mit dem Prinzip des Gegensätzlichen behandelt (contraria contraribus curentur): Bei zu hohem Blutdruck mit blutdrucksenkenden Mitteln, bei zu hoher Temperatur mit fiebersenkenden Mitteln, bei Entzündung mit entzündungshemmenden Mitteln wie Corticoiden, bei zuvielen pathogenen Bakterien mit Antibiotika und Desinfizientien. Dies geschieht meistens ohne Rücksicht auf die individuelle Symptomatik, meistens auch ohne Rücksicht auf die Nebenwirkungen. Die Mittel wirken nur so lange wie sie angewendet werden, das bekämpfte Symptom ist am Ende der Therapie zwar (meist) verschwunden, aber der Patient ist selten wirklich gesünder und er ist nicht gegen Rückfälle gefeit.

Die ganzheitliche Medizin sieht Symptome nicht als Fehlleistung des Organismus, sondern als Ausdruck einer Regulationsstörung, und sie will einerseits Regulationshindernisse beseitigen (z. B. durch Störfeldsanierung, Schwermetallentlastung, Mayr-Kur, Entsäuerung etc.), andererseits will sie das Regulationsvermögen verbessern, z. B. durch die Homöopathie. Diese verbessert die körpereigene Regulation durch Anregung noch ungenutzter Heilkraft-Reserven bei Vermeidung schädlicher Nebenwirkungen durch Unterdrückung.

Wie funktioniert Homöopathie?

Homöopathie folgt dem Grundsatz similia similibus curentur, d. h. sie will nach dem Prinzip der Ähnlichkeit heilen (s. a. Arndt-Schulze-Regel bei der Frage „Softlaser“).

Die Homöopathie ruht auf 3 Säulen:

  • In der Arzneimittelprüfung am Gesunden wird untersucht, welche Symptome in hoher Dosierung von einem Mittel (Mineral, Pflanze, Tier) ausgelöst werden. Die Summe aller von einem Mittel bewirkten Symptome heißt Arzneimittelbild.
  • Nach dem Simileprinzip (= Ähnlichkeitsprinzip) wird dem Kranken dasjenige geprüfte Mittel in sehr geringer Dosierung verabreicht, bei dem die Symptome aus dem Arzneimittelbild am besten mit den Symptomen des Kranken übereinstimmen.
  • In dem Bestreben, die Dosis zu verringern, wurde von Hahnemann, dem Erfinder der Homöopathie, das Wirkprinzip der Potenzierung entdeckt: Stufenweises Verdünnen der Ausgangssubstanz mit intensivem Verreiben (bei Feststoffen) oder Verschütteln (bei Flüssigkeiten) in mehreren Verdünnungsschritten hat sich als wirkungsvoller erwiesen als das einmalige Verdünnen in einem Schritt.

Beispiel: Schon das Zwiebelschneiden kann bei empfindlichen Patienten eine Arzneimittelprüfung sein. Die Hauptsymptome sind bekannt: Die Augen tränen, die Nase läuft, die Sekrete sind eher scharf, es tritt Niesreiz auf.

Nach dem Ähnlichkeitsprinzip kann also ein Schnupfen erfolgreich mit potenzierter Küchenzwiebel therapiert werden, wenn auch die Begleitsymptome Nasenlaufen, Augentränen, Niesen vorhanden sind. (Rp.: Allium cepa D6 Tbl.) Ein anderer Schnupfen (kein Niesen, verstopfte Nase, keine Tränen) verlangt nach einem anderen Mittel.

Ihr Heilpraktiker und ganzheitlicher Zahnarzt in Nürnberg
Dr. Wolfgang Wildner

Wann hilft Homöopathie in der Zahnheilkunde (Indikationen)?

Homöopathie hilft zum Beispiel bei bei:

  • Pulpitis (Zahnnerventzündung)
  • Periodontitis (Wurzelhautentzündung)
  • Wundheilungsstörungen
  • Nachblutungen
  • Neuralgien
  • Abszessen
  • Sepsis
  • Fisteln
  • Aphthen
  • Herpes
  • Parodontose
  • Kariesneigung
  • Dentitio difficilis (erschwerter Zahndurchbruch)
  • Angst, Ohnmacht
  • Kreislaufschwäche, Würgereiz, Zungenbrennen
  • trockener Mund
  • Bruxismus (Zähneknirschen)
  • Mundgeruch
Homöopathie Zähne

Sind Homöopath und Heilpraktiker dasselbe?

Nein. Homöopathie ist eine Heilmethode, die auch von Ärzten, Zahn- und Tierärzten ausgeübt wird.

Heilpraktiker ist eine Berufsbezeichnung für Heilkundige, die staatlich geprüft und zugelassen, aber keine Ärzte sind. Es gibt auch Heilpraktiker, die keine Homöopathie betreiben.

Ein Heilpraktiker darf die Heilkunde ausüben, aber mit folgenden Einschränkungen:

  • Er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen,
  • keine meldepflichtigen Krankheiten behandeln,
  • keine Totenscheine ausstellen,
  • nicht impfen,
  • keine Geburtshilfe leisten,
  • keine Verrentungen durchführen
  • und keine Zahnheilkunde ausüben.

Weitere Infos

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Ihr ganzheitlicher Zahnarzt und Heilpraktiker in Nürnberg
Dr. med. dent. Wolfgang Wildner

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